Informationen für Veranstalter von Wettbewerben

Ablauf des Genehmigungsverfahrens für Veranstalter in Brandenburg

 

Bis 30.11. Einreichung der vollständigen Anträge durch die Veranstalter

  • Einreichung ausschließlich Online über das DTU Portal
  • Eindeutige Hinweise im Bemerkungsfeld, falls Teilnahme an BC und/oder BNC gewünscht, ebenso bei Ausrichtung einer LM
  • Ggf. Begründung, falls Streckenlängen von DTU-Vorgaben mehr als 10% abweichen bzw. für jede Abweichungen von der SpO/VaO
  • Ggf. begründeter Antrag auf Windschattenfreigabe
  • Falls das Gewässer kein öffentliches Badegewässer ist, Beifügen einer Wasserqualitätsanalyse nicht älter als 8 Wochen
  • Vollständigkeit im Sinne der VaO, d.h. u.a. mit einer VaO konformen Ausschreibung (vgl. VaO §10), Streckenplänen, etc.
  • Veranstalter, die nicht Mitglied im LSB sind, reichen auch den Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung ein

Bis 31.12. Fortlaufende Prüfung der vollständigen Anträge durch den BTB

  • Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung im DTU Portal, wenn alles OK.
  • Rückmeldung von Änderungsbedarfen an den VA, falls keine Genehmigungsfähigkeit vorliegt

Bis 15.01. Genehmigung der nachgebesserten Anträge, sofern bis dahin eingegangen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Unvollständige bzw. nach der Frist eingereichte Anträge werden nachranging bearbeitet; ein Anspruch auf Genehmigung dieser VA besteht nicht.
  • Der BTB versendet keine separate manuelle E-Mail bei Genehmigung mehr. Der VA erhält eine automatische E-Mail aus dem DTU Portal.
  • Der VA lädt sich das Genehmigungssiegel selbstständig aus dem DTU Portal herunter, dieses ist zwanghaft in der Ausschreibung zu veröffentlichen.
  • Jede Änderung an genehmigungsrelevanten Sachverhalten führt automatisch zum vorläufigen Entzug der Genehmigung; die Änderung ist dem BTB unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden der Änderung bzw. spätestens 6 Wochen vor der VA mitzuteilen; der BTB entscheidet neu über die Genehmigung.

Der BTB bittet um ausnahmslose Beachtung.

Wichtig:
Bei Veranstaltungen, die Teil des Brandenburg-Cup oder des Brandenburger Nachwuchs-Cup und / oder als Landesmeisterschaft ausgeschrieben sind, müssen die Startpassnummern der Sportler*innen bei der Anmeldung durch die Zeitnahmefirma mit erfasst werden. Ohne die Erfassung der Startpassnummern kann keine Auswertung für den BC, BNC und den Landesmeisterschaften erfolgen.
Das heißt, das die Startpassnummern zwingender Bestandteil der Ergebnislisten sind. Die Ergebnisliste ist dem Sportwart per Mail im Excel-Format zuzuschicken.

In eigener Sache: Hier findest Du den Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen in Triathlondeutschland.