Ablauf des Genehmigungsverfahrens für Veranstalter in Brandenburg
Bis 30.11. Einreichung der vollständigen Anträge
durch die Veranstalter
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Einreichung ausschließlich Online über das DTU Portal
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Eindeutige Hinweise im Bemerkungsfeld, falls Teilnahme an BC und/oder BNC gewünscht, ebenso bei Ausrichtung einer
LM
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Ggf. Begründung, falls Streckenlängen von DTU-Vorgaben mehr als 10% abweichen bzw. für jede Abweichungen von der
SpO/VaO
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Ggf. begründeter Antrag auf Windschattenfreigabe
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Falls das Gewässer kein öffentliches Badegewässer ist, Beifügen einer Wasserqualitätsanalyse nicht älter als 8
Wochen
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Vollständigkeit im Sinne der VaO, d.h. u.a. mit einer VaO konformen Ausschreibung (vgl. VaO §10), Streckenplänen,
etc.
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Veranstalter, die nicht Mitglied im LSB sind, reichen auch den Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
ein
Bis 31.12. Fortlaufende Prüfung der vollständigen
Anträge durch den BTB
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Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung im DTU Portal, wenn alles OK.
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Rückmeldung von Änderungsbedarfen an den VA, falls keine Genehmigungsfähigkeit vorliegt
Bis 15.01. Genehmigung der nachgebesserten
Anträge, sofern bis dahin eingegangen.
Wichtige Hinweise:
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Unvollständige bzw. nach der Frist eingereichte Anträge werden nachranging bearbeitet; ein Anspruch auf Genehmigung dieser
VA besteht nicht.
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Der BTB versendet keine separate manuelle E-Mail bei Genehmigung mehr. Der VA erhält eine automatische E-Mail aus dem DTU
Portal.
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Der VA lädt sich das Genehmigungssiegel selbstständig aus dem DTU Portal herunter, dieses ist zwanghaft in der
Ausschreibung zu veröffentlichen.
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Jede Änderung an genehmigungsrelevanten Sachverhalten führt automatisch zum vorläufigen Entzug der Genehmigung; die
Änderung ist dem BTB unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden der Änderung bzw. spätestens 6 Wochen vor der VA mitzuteilen; der BTB entscheidet neu über die
Genehmigung.
Der BTB bittet um ausnahmslose Beachtung.
Wichtig:
Bei Veranstaltungen, die Teil des
Brandenburg-Cup oder des
Brandenburger Nachwuchs-Cup und / oder als
Landesmeisterschaft ausgeschrieben sind, müssen die Startpassnummern der Sportler*innen bei der
Anmeldung durch die Zeitnahmefirma mit erfasst werden. Ohne die Erfassung der Startpassnummern kann keine Auswertung für den BC, BNC und den Landesmeisterschaften erfolgen.
Das heißt, das die Startpassnummern zwingender Bestandteil der Ergebnislisten sind. Die Ergebnisliste ist dem Sportwart per Mail im Excel-Format zuzuschicken.
In eigener Sache: Hier findest Du den Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen in Triathlondeutschland.