CANNABINOIDE IM SPORTLICHEN WETTKAMPF WEITERHIN VERBOTEN

 

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Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA; www.nada.de) informiert:

Die Einnahme von Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf ist nach den Vorgaben der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) weiterhin verboten. Diese Regelung gilt für den Sport in Deutschland unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC) am 1. April 2024.

Der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle stellt weiterhin einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und wird im Sport sanktioniert. Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC empfiehlt sich für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler ein genereller Verzicht auf Cannabis. Davon abgesehen sind Cannabinoide bei einigen Sportfachverbänden und Sportarten wegen des hohen Sicherheitsrisikos oder aus ethischen Gründen grundsätzlich verboten.

 

Der Brandenburgische Triathlon Bund e.V. empfiehlt jedem Athleten, sich stets mit den aktuellen Regelungen vertraut zu machen und somit auch ungewolltem Doping vorzubeugen.

 

Hierzu können die folgenden NADA-Informationen hilfreich sein: