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© Text: BTB-Vorstand
DTU Startpass Inhaber aufgepasst bei „nicht genehmigten“ Veranstaltungen
Aus aktuellem Anlass weist der Brandenburgische Triathlon Bund e.V. (BTB) alle Inhaber eines DTU-Startpass darauf hin, dass gem. der mit Beantragung des Startpass akzeptierten „DTU Startpassbedingungen“ ein Start bei einer nicht durch die DTU bzw. deren Landesverbände genehmigten Veranstaltung einer „DTU-Sportart“ ein Verstoß gegen die Startpassbedingungen darstellt und ggf. disziplinarische Maßnahmen gem. SpO §17 nach sich ziehen kann.
Die Präambel der DTU SpO gibt Auskunft über die sogenannten „DTU-Sportarten“: „Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Paratriathlon, Winter-Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim & Run, SwimRun, Aquabike, Bike & Run und verwandte Multisportarten (= DTU-Sportarten)“.
Eine „genehmigte Veranstaltung“ ist daran zu erkennen, dass in der Ausschreibung und/oder auf der Homepage der Veranstaltung das „Genehmigungssiegel“ der DTU/des Landesverbandes angegebene wird, bsp.:
und dass die Veranstaltung im Veranstaltungskalender der DTU (Der Wettkampfkalender | Deutsche Triathlon Union (triathlondeutschland.de)) aufgeführt wird.
Im Zweifel gibt der Sportwart des BTB (sportwart@btb-triathlon.de) auch gerne Auskunft zum Genehmigungsstatus einer Veranstaltung.
Der BTB bittet alle Startpass-Inhaber um ausnahmslose Beachtung, da es weder im Interesse des Athleten noch des BTB ist, disziplinarische Maßnahmen zu verhängen.
Wir sagen danke!